Teilnahmebedingungen

1. Geltungsbereich

Für alle Veranstaltungen („Mammutmärsche“) der Mammutmarsch UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Veranstalter“ genannt, gelten diese Teilnahmebedingungen.

2. Veranstalter

Veranstalter aller Mammutmarsch-Veranstaltungen ist die Mammutmarsch UG (haftungsbeschränkt), Eichborndamm 167 G55, 13403 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Bastian Kröhnert-Ferron und Kalle Eberhardt, Handelsregister: Amtsgericht (Berlin-)Charlottenburg, HRB 171429.

3. Veranstaltungsbuchung

Die Darstellung der Veranstaltungen im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Anmeldung dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung abschließen“ geben Sie eine verbindliche Anmeldung zur / zu den auf der Bestellseite aufgelisteten Veranstaltung(en) ab. Die Veranstaltungsbuchung kommt zustande, wenn wir Ihre Anmeldung nach Eingang Ihrer Zahlung des zugehörigen Teilnahmeentgelts per E-Mail unmittelbar nach deren Erhalt bestätigen und annehmen.

4. Veranstaltungsabsage

Sollte die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Sicherheitsbedenken oder anderer unvorhersehbarer und vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände abgesagt werden müssen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmeentgelts, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Veranstalter bemüht sich in einem solchen Fall, den Teilnehmenden wahlweise die Teilnahme an einem Ersatztermin oder einen Gutschein in Höhe des gezahlten Teilnahmeentgelts anzubieten.

5. Verpflichtende Mindestausrüstung

Um die Gesundheit der Teilnehmenden zu schützen, sind Teilnehmende verpflichtet, eine eigene Mindestausrüstung zur Veranstaltung mitzubringen. Damit wollen wir sicherstellen, dass jeder/jede für die Nacht, die Witterung und eventuelle Notfälle gewappnet ist.
Diese verpflichtende Mindestausrüstung umfasst: Warme Kleidung (bei den längeren Distanzen), Sonnen- und Regenschutz, Mobiltelefon mit ausreichender Akkukapazität und ggf. Power-Bank, Stirnlampe mit ausreichender Akkulaufzeit (bei Dunkelheit auf der Strecke), Wasserbehälter (Flaschen oder Trinkblase).
Teilnehmende sind für ihre Gesundheit vor, während und nach der Veranstaltung selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmenden während der Veranstaltung. Für Jugendliche unter 18 Jahren und deren Gesundheitszustand haften deren Eltern.

6. Sicherheitshinweise und Haftungsausschlüsse für Mammutmärsche

  1. Die Wanderstrecke führt aufgrund ihrer Länge sowohl durch erschlossene als auch durch naturbelassene Abschnitte. Je nach Witterung können daher rutschige Passagen vorkommen, Erdreich abgetragen werden oder verborgene Hindernisse wie Wurzeln, Bauschutt, Müll oder Ähnliches zum Vorschein kommen. Auch bei trockenem Wetter kann der Veranstalter einzelne Gefahrenstellen entlang der Strecke nicht ausschließen. Für die Trittsicherheit sind alle Teilnehmenden selbst verantwortlich, der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden bei Stürzen oder beim Umknicken.
  2. Die Strecke kann auch durch Waldgebiete führen. Viele Waldgebiete sind aufgrund von Sturm, Trockenheit, Schädlingsbefall oder Baumkrankheiten beschädigt. Auch trotz vorheriger Gefahrenuntersuchung und Abstimmung mit Behörden, können damit einhergehende Gefahren (etwa herabfallende Äste, umfallende Bäume) nicht vollends ausgeschlossen werden. Weder der Veranstalter noch der Waldeigentümer übernehmen hierfür eine Haftung. Überdies übernehmen weder der Veranstalter noch der Waldeigentümer eine Haftung für abiotische Gefahren (etwa Sturm und Gewitter, Schnee und Eis, Starkregen und Unterspülung, Feuer und Waldbrand), biotische Gefahren wie Fuchsbandwurm, Eichen-Prozessionsspinner oder Zeckenbisse samt Folgeerkrankungen sowie für sonstige Gefahren wie eventuelle allergische Reaktionen, Vergiftungen durch Verspeisen von wilden Beeren, Früchten oder Pilzen, oder Verletzungen durch Umknicken, Abrutschen oder Stolpern.
  3. Aufgrund von Temperatureinbrüchen oder Durchnässung (Regen, Schweiß) kann es zur Unterkühlung kommen. Ebenso kann es bei Hitze oder starker Sonneneinstrahlung zu Überhitzung („Hitzschlag“) und Sonnenbrand kommen. Der Veranstalter gibt mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn Hinweise zum Pflichtgepäck aus, in denen z. B. das Mitführen warmer Bekleidung sowie eines geeigneten Regen- und Sonnenschutzes empfohlen wird. Die Teilnehmenden sind selbst dazu verpflichtet, die Wetteraussichten für den Veranstaltungstag zu prüfen und sowohl ihre Bekleidung als auch ihr Verhalten entsprechend anzupassen. Unter Berücksichtigung der Veranstaltungsdauer empfiehlt der Veranstalter grundsätzlich die Vorbereitung sowohl auf Kälte, Nässe und Hitze.
  4. Bei starkem Wind sind alle Teilnehmenden dazu angehalten, sich eigenverantwortlich in Sicherheit zu bringen und umgehend Schutz vor herumfliegenden Gegenständen zu suchen. Besonders in Waldpassagen ist äußerste Vorsicht geboten und bei drohendem Unwetter schnell nach geeigneten Schutzmöglichkeiten zu suchen. Der Veranstalter behält sich vor, besonders kritische Streckenabschnitte kurzfristig umzuleiten oder für die Dauer des Sturms ganz zu sperren. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Leichtsinnigkeit der Teilnehmenden oder die Nichtbeachtung der Weisungen des Veranstalters verursacht werden.
  5. Bei Gewitter gelten die allgemeinen Schutzregeln für das Verhalten im Freien. Wird man im freien Gelände von einem Gewitter überrascht, sollte eine Senke aufgesucht werden, in die man sich kauern kann. Dort sollte man auf einer isolierenden Unterlage wie einem leeren Rucksack oder einer Isomatte in die Hocke gehen und die Beine mit den Armen umklammern. Man sollte sich nicht hinlegen, da sonst der Körper den Blitzen eine zu große Angriffsfläche bietet. In Wäldern sollte man möglichst zu einer Lichtung oder zum Waldrand gehen, sich dort hinhocken und möglichst klein machen. Bäume bieten keinen Schutz vor Gewittern, im Gegenteil: Blitzentladungen suchen sich hohe Punkte. Dazu gehören Antennen, Türme, Masten oder eben hohe Bäume. Der bekannte Spruch „Buchen soll man suchen, vor Eichen soll man weichen“ ist schlicht falsch. Werden Gruppen vom Gewitter überrascht, sollten sie sich aufteilen, denn auch damit verkleinern sie die Angriffsflächen bei einem möglichen Blitzeinschlag. Regenschirme, Wanderstöcke, Zeltstangen, Fahrräder und andere Metallteile bieten dem Blitz eine gute Angriffsfläche und sollten aus der Körpernähe entfernt werden. Auch hier behält sich der Veranstalter vor, bestimmte Streckenabschnitte kurzfristig umzuleiten oder für die Dauer des Gewitters ganz zu sperren oder die Veranstaltung kurzfristig zu unterbrechen.
  6. Bei längeren Distanzen und Wandern in der Dunkelheit ist eine selbst mitgeführte Ausleuchtung der Strecke mittels Stirn- oder Taschenlampe unabdingbar und auch Bestandteil des mitzuführenden Pflichtgepäcks. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für durch schlechte Lichtverhältnisse leicht zu übersehene Hindernisse am Boden oder in Körperhöhe. Teilnehmende sind dazu angehalten, Ersatzbatterien und Ersatzlampen mitzuführen. Sollten diese verloren gehen oder funktionsuntüchtig werden, ist umgehend Hilfe von anderen Teilnehmenden anzufordern.
  7. Für die jeweilige Distanz ist auf ausreichende Verpflegung selbst zu achten. Teilnehmende sind verpflichtet, mindestens 2 Liter Flüssigkeit mit sich zu führen. Es gelten zudem die vom Veranstalter mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ausgegebenen Pflichtgepäckhinweise. Der Veranstalter richtet zwar geeignete Verpflegungsstellen entlang der Strecke ein, für das Abdecken des eigenen Energiebedarfs, speziell bei individuellen Diäten, sind Teilnehmende aber dennoch selbst verantwortlich. Für etwaige Gesundheitsschäden durch Dehydration oder andere Mangelerscheinungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Ebenso übernimmt der Veranstalter keine Haftung für allergische Reaktionen auf die auf der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Lebensmittel.
  8. Es dürfen keinerlei gesundheitliche Bedenken gegen die Teilnahme an einer Langdistanz-Wanderung wie dem Mammutmarsch vorliegen. Bei Vorerkrankungen z. B. des Herz- Kreislauf-Systems ist eine vorherige Konsultation mit dem behandelnden Arzt dringend empfohlen. Körperliche Fitness und ausreichendes Training vor der Veranstaltung sind die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme. Der Veranstalter haftet nicht für Gesundheitsschäden, die auf die hohe Belastung zurückzuführen sind.
  9. Der Veranstalter behält sich vor, die Strecke, den Start und bzw. oder die Streckenposten auch kurzfristig zu ändern, wenn dies nach pflichtgemäßem Ermessen geboten erscheint. In gleicher Weise behält sich der Veranstalter vor, Startzeiten, Startgruppengrößen und vergleichbare Rahmenbedingungen anzupassen. Die Belastungen für die Teilnehmenden werden dabei so gering wie möglich gehalten. Zuschauer können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn diese den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gefährden könnten.

7. Jugendliche

In der Regel ist ein Mammutmarsch Event nicht auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zugeschnitten. Dies betrifft sowohl Streckenwahl, Dauer der Wanderung sowie die verfügbare Verpflegung.

Der Veranstalter weist explizit darauf hin, dass Langstreckenwanderungen eine besondere Belastung für den Körper von Heranwachsenden darstellen können. Insbesondere Gelenke, Weichgewebe und Wachstumsfugen können durch übermäßige Belastung zu Schmerzen und schlimmstenfalls zu langfristigen Verletzungen führen. Die Belastungsgrenzen von Kindern und Jugendlichen sind sehr individuell. Der Veranstalter empfiehlt, erst ab 12 Jahren Distanzen über 30 km zu wandern. Generell sollte immer gelten: bei Kindern steht der Spaß im Vordergrund.

Die Angaben zum Alter sind bei der Anmeldung wahrheitsgemäß zu hinterlegen. Der Veranstalter behält sich Kontrollen der Altersangaben anhand der Prüfung von Lichtbildausweisen beim Check-In vor.

7.1 Richtlinien für die Distanzen: 30/42/50/55/60 km exkl. Nachtmärsche

Kinder ab 7 Jahren sind unter nachfolgenden Bedingungen zum Start berechtigt:

  1. Minderjährige unter 18 Jahren sind nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder volljährigen Begleitpersonen zum Start berechtigt.
  2. Erziehungsberechtigte oder volljährige Begleitpersonen müssen dabei zwingend die gleiche Strecke absolvieren wie der/die Minderjährige.
  3. Die Aufsichtspflicht verbleibt beim Erziehungsberechtigten/der Begleitperson und explizit nicht beim Veranstalter. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der StVO durch Minderjährige.
  4. Erziehungsberechtigte oder volljährige Begleitpersonen verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass die minderjährige Person ausreichend Verpflegung zu sich nimmt, dies gilt speziell für das Mitführen von Trinkwasser.

Folgende Dokumente müssen bei der Anmeldung vor Ort eingereicht werden:

  • vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular „Einverständniserklärung und Haftungsausschluss bei Minderjährigen“ (➔ Download) zum Verbleib beim Veranstalter
  • Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises der Begleitperson

7.2 Richtlinien für die Distanzen: 75/100 km & Nachtmärsche

Jugendliche über 16 Jahren und unter 18 Jahren sind unter nachfolgenden Bedingungen zum Start berechtigt:

  1. Minderjährige über 16 Jahren und unter 18 Jahren sind nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder volljährigen Begleitpersonen zum Start berechtigt.
  2. Erziehungsberechtigte oder volljährige Begleitpersonen müssen dabei zwingend die gleiche Strecke absolvieren wie der/die Minderjährige.
  3. Die Aufsichtspflicht verbleibt beim Erziehungsberechtigten/der Begleitperson und explizit nicht beim Veranstalter. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der StVO durch Minderjährige.
  4. Erziehungsberechtigte oder volljährige Begleitpersonen verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass die minderjährige Person ausreichend Verpflegung zu sich nimmt, dies gilt speziell für das Mitführen von Trinkwasser.

Folgende Dokumente müssen bei der Anmeldung vor Ort eingereicht werden:

    • vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular „Einverständniserklärung und Haftungsausschluss bei Minderjährigen“ (➔ Download) zum Verbleib beim Veranstalter
    • Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises der Begleitperson und der/des Minderjährigen

 

8. Haftungsbeschränkung

Teilnehmende tragen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder ihr verursachten Schäden, auch für von ihm oder ihr verursachte Schäden Dritter. Teilnehmende entbinden den Veranstalter sowie alle Mitwirkenden von jeglicher Haftung für von ihm verursachte Unfälle oder Schäden, soweit gesetzlich zulässig.

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Veranstalter, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Veranstalters auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Hauptpflichten des Vertrages sind, haftet der Veranstalter nicht. Als Hauptpflichten gelten dabei solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Vertragspartner vertrauen dürfen.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden, sofern wir unsere Haftung aufgrund zwingender Gesetzeslage nicht beschränken können. Hier gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt das auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Anweisungen des Veranstalters

Den Anweisungen des Veranstalters ist stets Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung kann zum Ausschluss des/der Teilnehmenden von der Veranstaltung führen, ein Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung des Veranstaltungsentgeltes ist in diesem Falle ausgeschlossen.

Der Veranstalter behält sich in den Veranstaltungsbereichen das Hausrecht vor. Das Tragen verfassungsfeindlicher sowie diskriminierender Kleidung und Marken führt zum Ausschluss von der Veranstaltung. Ebenso führen diskriminierende Äußerungen und übergriffiges Verhalten zum Ausschluss von der Veranstaltung.

10. Befolgung der Straßenverkehrsordnung

Teilnehmende müssen sich während der Veranstaltung an die Straßenverkehrsordnung halten. Die Veranstaltungen finden zu großen Teilen auf nicht abgesperrten Strecken statt, und die Teilnehmenden agieren als eigenständige und für sich selbst verantwortliche Verkehrsteilnehmende.

11. Stornierung

Eine Stornierung der Teilnahme ist nach Anmeldung, Zahlung, Bestätigung und Annahme grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmsweise können Teilnehmende zurücktreten, wenn die Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist und hierüber ein ärztliches Attest, spätestens am Tag der Veranstaltung, vor deren Beginn, per E-Mail an support@mammutmarsch.de vorgelegt wird. In begründeten Einzelfällen ist auch eine Erstattung nach Vorlage eines nachträglich eingereichten Attests für den Veranstaltungszeitraum möglich; hierzu bitte ebenfalls per E-Mail an support@mammutmarsch.de wenden. Teilnehmende erhalten in diesem Fall nach Wahl entweder das Teilnahmeentgelt, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 €, zurück oder können an der Veranstaltung im Folgejahr ohne erneute Zahlung teilnehmen.

Haben Teilnehmende zudem ein T-Shirt bestellt, kann das Geld hierfür nicht zurückerstattet werden. Das T-Shirt kann während des Starts der Veranstaltung abgeholt werden oder gegen eine Versandkostenpauschale in Höhe von 5 € zugeschickt werden. Hierzu muss der/die zurücktretende Teilnehmende dem Veranstalter ohne Aufforderung innerhalb von 10 Tagen nach der Veranstaltung seine/ihre Versandadresse mitteilen und die Zahlung abschließen.

12. Foto- und Filmaufnahmen

Von Mammutmarsch-Veranstaltungen werden Foto- bzw. Filmaufnahmen (mit Ton) angefertigt. Diese können in sozialen Medien, Printmedien oder bei Kooperationspartnern (Dritten) veröffentlicht werden.

Wer nicht fotografiert oder gefilmt werden möchte, kann dies vor Beginn der Veranstaltung beim Check-in mitteilen. Hierzu erhalten Teilnehmende ein gut sichtbares Kennzeichen (bspw. farbiges Band), das für Fotografierende als Signal dient. Zusätzlich können Teilnehmende, die nicht fotografiert werden möchten, sich auch an die fotografierende Person bzw. per Mail an datenschutz@mammutmarsch.de wenden.

      1. Verantwortlicher ist der Veranstalter: Mammutmarsch UG (haftungsbeschränkt), Eichborndamm 167 G55,13403 Berlin
      2. Kontaktperson für Datenschutz: Kalle Eberhardt, datenschutz@mammutmarsch.de
      3. Zweck: Die Aufnahmen können auf der Website und den Social-Media-Kanälen des Verantwortlichen und dessen Kooperationspartnern sowie für Presseveröffentlichungen und PR und in Rundfunk-, TV- und Printmedien veröffentlicht werden.
      4. Dauer der Verarbeitung: Die Aufnahmen werden nur solange gespeichert, wie es für den vorgenannten Zweck erforderlich ist. Anschließend werden sie gelöscht.
      5. Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung erfolgt aufgrund des berechtigten Interesses des Verantwortlichen, das von ihm organisierte Event bildlich bzw. filmisch zu dokumentieren und gegenüber einer größeren Öffentlichkeit hierüber positiv zu berichten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
      6. Teilnehmendenrechte: Teilnehmende haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit. Ebenso haben sie das Recht, eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzulegen. Hinsichtlich der Verarbeitung der Aufnahmen und eines möglichen Widerspruchs wenden sich die Teilnehmenden bitte direkt an die E-Mail-Adresse datenschutz@mammutmarsch.de.

13. Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglicher Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.